Tierhalterkompass

Listenhunde: 16 Bundesländer, 16 verschiedene Regeln

Stand: Juli 2026

„Listenhund" ist kein Bundesrecht: Jedes Bundesland regelt in einer eigenen Verordnung oder einem Landesgesetz, welche Rassen als (potenziell) gefährlich gelten und welche Auflagen für ihre Halter gelten. Dieselbe Rasse kann in einem Land gelistet sein und im Nachbarland nicht — für Halter:innen ist das beim Umzug die wichtigste und teuerste Überraschung.

Was bedeutet es, wenn ein Hund auf der Liste steht?

Je nach Bundesland (und teils je nach Kategorie innerhalb der Liste):

  • Wesenstest — kann die Einstufung entkräften oder Auflagen reduzieren
  • Erlaubnis-/Sachkundenachweis der Halterin oder des Halters
  • Maulkorb- und Leinenpflicht in der Öffentlichkeit
  • Haftpflichtversicherung als Pflicht — in mehreren Ländern gilt sie ohnehin für alle Hunde, für Listenhunde praktisch überall
  • Erhöhte Hundesteuer in vielen Kommunen
  • Kennzeichnungs- und teils Kastrationsauflagen

Die Länder-Übersicht

Alle Angaben direkt aus den Landesgesetzen bzw. -verordnungen (verlinkt), erfasst im Juli 2026. Fünf Bundesländer haben keine Rasseliste — teils erst seit Kurzem.

Bundesland System Gelistete Rassen Ausweg HP-Pflicht
Baden-Württemberg Liste (2 Stufen) 3 Kampfhund-Rassen + 9 Verdachtsrassen Verhaltensprüfung (Stufe 1) nur Kampfhunde
Bayern Kat. 1 + Kat. 2 5 Rassen Kat. 1 (endgültig) + 14 Kat. 2 Negativzeugnis (nur Kat. 2) keine allgemeine
Berlin Liste (3) Pit-Bull, Am. Staffordshire, Bullterrier Wesenstest (Maulkorb bleibt) alle Hunde (1 Mio. €)
Brandenburg keine Liste (seit 07/2024) Rehabilitation nach 2 J. nur gefährliche
Bremen Liste (4) — Haltung verboten 4 Terrier-Rassen Wesenstest → Ausnahmeerlaubnis alle Hunde + Hundeführerschein seit 07/2026
Hamburg Kat. 1 + Kat. 2 4 Kat. 1 (endgültig) + 11 Kat. 2 Wesenstest (nur Kat. 2) alle Hunde (1 Mio. €)
Hessen Liste (9, inkl. Rottweiler) 9 Rassen Wesensprüfung + VDH-Begleithundeprüfung nur Listenhunde
Mecklenburg-Vorpommern keine Liste (seit 2022) Aufhebung nach 2 J. keine — auch nicht für gefährliche
Niedersachsen keine Liste (Einzelfall) Wesenstest im Erlaubnisverfahren alle Hunde + Sachkunde-Pflicht
Nordrhein-Westfalen 3-stufig + „20/40-Regel" 4 gefährliche + 10 §10-Rassen keine Entlistung (nur Maulkorb/Leine) breit: Listen + alle großen Hunde
Rheinland-Pfalz Liste (3) — unwiderlegbar 3 Terrier-Rassen + Abkömmlinge kein Wesenstest möglich nur Listenhunde
Saarland Liste (3, widerlegbar) 3 Terrier-Rassen Wesenstest, alle 3 J. erneuern nur gefährliche (1 Mio. €)
Sachsen Liste (3, widerlegbar) 3 Terrier-Rassen Negativzeugnis nur gefährliche
Sachsen-Anhalt Liste (4, widerlegbar) 4 Terrier-Rassen Wesenstest-Pflicht binnen 6 Mon. alle Hunde (1 Mio. €)
Schleswig-Holstein keine Liste (seit 2016) Rückstufung nach 2 J. gefährliche: faktisch Pflicht; sonst Soll-Vorschrift (§ 6)
Thüringen keine Liste (seit 2018) Feststellung erst nach Wesenstest alle Hunde

Drei Dinge, die diese Tabelle zeigt und die kaum jemand weiß: Fünf Länder haben gar keine Rasseliste mehr — Brandenburg erst seit Juli 2024, viele Ratgeber-Seiten führen dort noch die alte Liste. In Rheinland-Pfalz gibt es als einzigem Land keinen Wesenstest-Ausweg. Und ob Sie eine Hundehaftpflicht abschließen müssen, hängt am Bundesland: von „Pflicht für jeden Hund ab 1 Mio. € Deckung" (Berlin, Hamburg, Sachsen-Anhalt) bis „keinerlei Pflicht" (Mecklenburg-Vorpommern). Beim Umzug wechseln die Regeln komplett.